Titelbild

allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle vertraglichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen und regelt, welche Rechte und Pflichten insoweit bestehen.

Zentrale Aufgabe des allgemeinen Zivilrechts ist es überdies, eine effektive Forderungsdurchsetzung zu ermöglichen.

Gerade im allgemeinen Zivilrecht ist es von entscheidender Bedeutung, dass eventuelle Folgeprobleme bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und im Rahmen der Vertragsgestaltung vorausgesehen werden. Je sorgfältiger ein Vertrag ausgestaltet ist, desto eher können später rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Gerne beraten wir Sie bereits in diesem Stadium und entwerfen für Sie entsprechende Vertragsmuster, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind. Nutzen Sie die Gelegenheit, potentielle Probleme mit Ihrem Vertragspartner zu regeln, solange Sie sich noch nicht mit ihm streiten.

 

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören u.a. folgende Rechtsbereiche:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Dienstvertrag
  • Reisevertrag
  • Bürgschaft
  • Eigentumsansprüche
  • Herausgabeansprüche aus dem Eigentum
  • Besitzstörung
  • Bereicherungsrecht
  • Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung
  • Nachbarrecht
  • Sachenrecht

Die Interessenvertretung erfolgt dabei sowohl in außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Sachverhalten.